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Änderung der Mutter-Kind-Pass-Verordnung - BGBl

Neue VorschriftenARD 5918/2/2008 Heft 5918 v. 5.12.2008

Verordnung der BMGFJ, mit der die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 - MuKiPassV geändert wird (MuKiPassV-Novelle 2008)

BGBl II 2008/430, ausgegeben am 2. 12. 2008

Für die volle Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes ist grundsätzlich die Absolvierung eines Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms Voraussetzung. In diesem Zusammenhang werden mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2010 folgende neue Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen:

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