Verordnung der BMGFJ, mit der die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 - MuKiPassV geändert wird (MuKiPassV-Novelle 2008)
BGBl II 2008/430, ausgegeben am 2. 12. 2008
Für die volle Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes ist grundsätzlich die Absolvierung eines Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms Voraussetzung. In diesem Zusammenhang werden mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2010 folgende neue Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen: