§ 9 Abs 5 AlVG, § 3 AVRAG - Berichtet ein Arbeitgeber seinem wenige Monate zuvor unter Abgabe einer Wiedereinstellungszusage gekündigten Arbeitnehmer von der schlechten finanziellen Lage und Auftragsmängeln, weshalb der Arbeitnehmer in der Folge seine Wiedereinstellungszusage nicht in Anspruch nimmt, sondern in einem anderen Unternehmen zu arbeiten beginnt, stehen ihm die zunächst nicht geltend gemachten Beendigungsansprüche zu. Dem steht auch nicht entgegen, dass der neue Arbeitgeber des Arbeitnehmers den Betrieb des ehemaligen Arbeitgebers iSd § 3 AVRAG übernommen hat, wenn der Arbeitnehmer davon keine Kenntnis hatte.