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Ausländerbeschäftigung - Höchstzahlen für 2009

Neue VorschriftenARD 5917/2/2008 Heft 5917 v. 2.12.2008

BGBl II 2008/416 und BGBl II 2008/417, ausgegeben am 27. 11. 2008

Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2009. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2009 beträgt 289.533. BGBl II 2008/417, ausgegeben am 27. 11. 2008.

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