Dr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.
Redaktionelle Anmerkung zu OGH 5. 6. 2008, 9 ObA 30/07p , ARD 5911/5/2008
Rechtssatz
Die Verpflichtung eines (überlassenen) Arbeitnehmers zur Zahlung einer Gebühr für Vorschüsse (hier: 5 % des gewährten Vorschusses) und einer „Bearbeitungsgebühr“ von monatlich € 3,- ist rechtswidrig.