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Anspruch subsidiär Schutzberechtigter auf Kinderbetreuungsgeld

SozialversicherungARD 5912/13/2008 Heft 5912 v. 14.11.2008

§ 2 Abs 1 Z 5 lit c KBGG - Ein subsidiär Schutzberechtigter nach § 8 AsylG 2005 hat für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, weil der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung keine unselbstständige „Erwerbstätigkeit“ im Sinne des - verfassungsrechtlich unbedenklichen - § 2 Abs 1 Z 5 lit c KBGG darstellt. Auch aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen ergibt sich kein entsprechender Anspruch.

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