§ 10 Abs 2 KStG - Der UFS Linz möchte vom EuGH weiters wissen, ob es gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn der VwGH zur Beseitigung der Diskriminierung von ausländischen Minderheitsbeteiligungen die Anrechnungsmethode anwendet und einerseits in Bezug auf die anzurechnende Körperschaftsteuer, andererseits in Bezug auf die anzurechnende Quellensteuer nicht gleichzeitig einen Anrechnungsvortrag für die Folgejahre oder eine Gutschrift im Verlustjahr zulässt.