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Falsche Lohnangabe im Stelleninserat - keine Vereitelung durch Absage

ArbeitslosenversicherungARD 5909/14/2008 Heft 5909 v. 4.11.2008

§ 9, § 10 AlVG - War einem Arbeitslosen zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs mit einem vom AMS zugewiesenen potenziellen Arbeitgeber nur die im Stelleninserat für die konkrete Tätigkeit angebotene Entlohnung von € 1.255,- brutto bekannt, womit das kollektivvertragliche Mindestentgelt unterschritten worden wäre, nicht aber der Umstand, dass tatsächlich ein (überkollektivvertraglicher) Nettolohn von € 1.200,- vorgesehen war, kann die Ablehnung des Stellenangebotes nicht als Vereitelungshandlung gewertet werden.

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