Für Bezieher geringer Einkommen kommt es seit 1. 7. 2008 zu einer Verminderung bzw zu einem Entfall des vom Versicherten zu tragenden Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV-Beitrag; BGBl I 2008/84, ARD 5876/2/2008). Anlässlich der seither zu diesem Themenkomplex stattgefundenen Referentenbesprechungen beim HVSVT wurden folgende in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen erörtert und in Abstimmung mit dem BMWA einer Lösung zugeführt.