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Verminderte AlV-Beiträge bei niedrigen Einkommen

ArbeitslosenversicherungARD 5907/4/2008 Heft 5907 v. 28.10.2008

Für Bezieher geringer Einkommen kommt es seit 1. 7. 2008 zu einer Verminderung bzw zu einem Entfall des vom Versicherten zu tragenden Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV-Beitrag; BGBl I 2008/84, ARD 5876/2/2008). Anlässlich der seither zu diesem Themenkomplex stattgefundenen Referentenbesprechungen beim HVSVT wurden folgende in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen erörtert und in Abstimmung mit dem BMWA einer Lösung zugeführt.

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