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Kündigungsschutz bei In-vitro-Fertilisation

ArbeitsrechtARD 5905/7/2008 Heft 5905 v. 21.10.2008

§ 10 Abs 1 MSchG - Da im Fall einer In-vitro-Fertilisation noch keine Schwangerschaft einer gekündigten Arbeitnehmerin vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ihre Eizellen zwar bereits befruchtet, aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingepflanzt worden sind, kommt ihr der Kündigungsschutz des § 10 MSchG zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zu.

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