§ 2 Sachbezugsverordnung, § 15 EStG - Während sich der Sachbezugswert von Dienstwohnungen, die zuvor vom Arbeitgeber erst angemietet werden mussten, auf Grundlage der tatsächlichen Miete bemisst, werden in § 2 SachbezugsVO hinsichtlich der Sachbezugbewertung für im Betriebsvermögen des Arbeitgebers stehenden Wohnraum die regionalen oder lokalen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt nicht berücksichtigt und darüber hinaus Werte herangezogen, die generell weit unter den üblichen Mieten liegen, was zu beachtlichen Ungleichmäßigkeiten in der Lohnbesteuerung führt.