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Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrages ab 2009

Neue VorschriftenARD 5903/1/2008 Heft 5903 v. 14.10.2008

Homepage der Finanzmarktaufsicht 6. 10. 2008

→ Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten

Ab 1. 1. 2009 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 10.500,- (bisher: € 10.200,-).

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