§ 8 BEinstG - Die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann auch die Kündigung eines begünstigten Behinderten für den Fall rechtfertigen, dass er einer Reduktion seines überdurchschnittlich hohen Gehalts nicht zustimmt (Änderungskündigung). Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat die Behörde allerdings zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Maßnahme tatsächlich die erwünschte Auswirkung auf die Wirtschaftslage des Unternehmens erzielt wird. Der Verzicht eines einzelnen Arbeitnehmers auf einen Teil seines Gehalts wird dabei in aller Regel so gut wie keine Auswirkungen auf die zur erfolgreichen Sanierung des Unternehmens erforderliche Senkung des Lohn- und Gehaltsaufwandes haben.