§ 203 ASVG - Für den Anspruch auf Versehrtenrente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit - von Härtefällen abgesehen - unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf abstrakt zu beurteilen. Ein solcher Härtefall, der ein Abweichen von der ärztlichen Einschätzung der MdE rechtfertigen könnte, liegt aber noch nicht vor, wenn der Versicherte seinen 32 Jahre lang ausgeübten Beruf (hier: als Kfz-Spengler) nicht länger ausüben kann und auch der Versuch einer Umschulung gescheitert ist.