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Rückverrechnung ausbezahlter Sonderzahlungen im Güterbeförderungsgewerbe

Kollektivverträge und EntgeltARD 5880/5/2008 Heft 5880 v. 16.7.2008

Art XIII KV-Güterbeförderungsgewerbe - Die gemäß Art XIII des Kollektivvertrags für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs zu den Fälligkeitszeitpunkten 1. 6. und 1. 12. ausbezahlten Sonderzahlungen beziehen sich auf das jeweilige Kalenderjahr und nicht auf den Zeitraum 1. 12. 2003 bis 1. 12. 2004 für die Weihnachtsremuneration und 1. 6. 2004 bis 1. 6. 2005 für den Urlaubszuschuss.

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