Mag. Bettina Sabara, ARD-Fragekasten
Im Zusammenhang mit der per 1. 7. 2008 erfolgten Erhöhung des Kilometergeldes, zB für Pkw von € 0,376 (gerundet € 0,38) auf € 0,42 (BGBl I 2008/86, ARD 5876/5/2008), stellt sich in Betrieben vermehrt die Frage, ob in jedem Fall - kollektivvertrags- und einzelvertragsunabhängig - tatsächlich ein höheres Kilometergeld ausgezahlt werden muss oder nicht.