Urlaubsdienstanweisung der ÖBB - Die für Triebfahrzeugführer im Turnusdienst geltende Urlaubsregelung, wonach für die Zeit eines Erholungsurlaubs jeweils so viele Urlaubsstunden von dem auf einer 40 Stundenwoche basierenden Urlaubsstundenkonto als verbraucht abgebucht werden, als im selben Zeitraum Normalarbeitszeit und bezahlte Pausen zu leisten gewesen wären, ist nicht zu beanstanden.
OGH 3. 3. 2008, 9 ObA 181/07v