Art 56, Art 57, Art 58 EG - Es widerspricht nicht Art 56 und Art 58, wenn in den Niederlanden einem dort ansässigen steuerlichen Anlageorganismus die steuerliche Ermäßigung wegen in einem anderen Mitgliedstaat einbehaltener Quellensteuer auf den Betrag beschränkt wird, den eine in den Niederlanden wohnende natürliche Person aufgrund eines mit dem anderen Mitgliedstaat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens wegen derselben Abzüge hätte anrechnen lassen können.