OLG Wien 7. 11. 2007, 8 Ra 105/07f
§ 11 KV-Holzverarbeitende Industrie - Lenker und Beifahrer, auf deren Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für Arbeiter in der holzverarbeitenden Industrie zur Anwendung kommt, haben für jene Zeiträume, in denen sie au-