§ 28 Z 5 lit c KV-Theatererhalterverband - Bühnentechniker, die zusätzlich zu den Arbeiten für eine Aufführung an einem Tag noch Arbeiten für eine Probe oder Aufführung am nächsten Tag leisten, haben keinen Anspruch auf eine Erschwerniszulage nach § 28 Z 5 lit c KV-Theatererhalterverband, da dafür die Vorstellungen am gleichen Tag stattfinden müssen.
OGH 22. 10. 2007, 9 ObA 75/07f