Ab 1. 6. 2008 ist die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) auch für Großbritannien gültig.
DG-Info OÖ GKK 5/2008
Bisher konnten aufgrund eines bilateralen Abkommens Personen, die sich vorübergehend in Großbritannien aufhielten, gegen Vorlage ihres Passes Sachleistungen des staatlichen britischen Gesundheitssystems erhalten. Gleichzeitig konnten Personen aus Großbritannien bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Österreich unter Vorlage ihres Passes stationäre Krankenbehandlungen und die dazu erforderlichen Transportkosten in Anspruch nehmen.