§ 19 Abs 1, § 33 Abs 4 Z 1 EStG - Das Wochengeld ist eine „regelmäßig wiederkehrende Einnahme“ iSd § 19 Abs 1 EStG. Weist die Gebietskrankenkasse das Wochengeld für 18. bis 31. 12. 2005 am 2. 1. 2006 an und wird es am Konto der Ehefrau des Steuerpflichtigen am 9. 1. 2006 gutgeschrieben, so gilt dieses Wochengeld noch als im Jahr 2005 bezogen. Bei der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag für 2006 ist dieser Betrag somit nicht zu berücksichtigen.