OGH 6. 11. 2007, 10 ObS 133/07t
§ 273 ASVG - Eine Diplomkrankenschwester kann ua auf die Tätigkeit einer Ambulanzschwester verwiesen werden, ohne dadurch den Berufsschutz einer Diplomkrankenschwester zu verlieren, weil es sich bei der Tätigkeit einer Ambulanzschwester um eine Teiltätigkeit aus dem Berufsbild der Diplomkrankenschwester handelt.