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Mangelnder Schutz gegen Mobbing durch Arbeitskollegen

ArbeitsrechtARD 5868/6/2008 Heft 5868 v. 3.6.2008

OLG Wien 28. 3. 2008, 9 Ra 27/08v

§ 26 Z 4 AngG - Gemäß § 26 Z 4 AngG ist ein Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis berechtigt, wenn der Arbeitgeber verweigert, den Arbeitnehmer gegen Tätlichkeiten, Sittlichkeitsverletzungen oder erhebliche Ehrverletzungen durch einen Mitbediensteten oder einen Angehörigen des Arbeitgebers zu schützen.

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