§ 67 Abs 10 ASVG - Ein Geschäftsführer kann die unterlassene Weiterleitung der einbehaltenen Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an den Versicherungsträger nicht damit rechtfertigen, dass die Muttergesellschaft die dafür nötigen finanziellen Mittel nicht freigegeben hat. In diesem Fall hätte er die Funktion als Geschäftsführer entweder zurücklegen oder notfalls rechtliche Schritte setzen müssen, um ihm die volle Ausübung seiner Rechte als Geschäftsführer zu ermöglichen.