OLG Wien 14. 12. 2007, 7 Ra 135/07k
§ 15 Abs 4 lit b BAG, § 26 Z 4 AngG - Eine nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers (Lehrlings) ist wegen der subjektiven Voraussetzung der Verletzungsabsicht beim Tatbestand des § 26 Z 4 AngG (§ 15 Abs 4 lit b BAG) keine Ehrverletzung, und zwar auch dann nicht, wenn die Kritik irrtümlich erfolgte.