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Keine Rückerstattung von nachgekauften Kindererziehungszeiten

SozialversicherungARD 5865/9/2008 Heft 5865 v. 20.5.2008

§ 70b, § 227a ASVG - Hat ein Versicherter noch vor Inkrafttreten des § 227a ASVG Zeiten der Kindererziehung nachgekauft, kann er diese Beiträge nicht in Hinblick auf die nunmehr automatisch erfolgende Anrechnung von 4 Jahren Kindererziehung als Ersatzzeiten zurückfordern, weil die geleisteten Beiträge über die Bemessungsgrundlage Auswirkungen auf seine Pension haben können. Eine analoge Anwendung der Erstattungsregelung des § 70b ASVG für nachgekaufte Schul- und Studienzeiten kommt nicht in Betracht.

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