§ 11, § 20, § 66 Abs 2 BRWO - Im Zuge einer Betriebsratswahl sind zahlreiche Fristen zu beachten, deren Berechnung oftmals Schwierigkeiten bereitet. In einer der seltenen Entscheidungen zur Fristberechnung im Zusammenhang mit einer BR-Wahl hat das OLG Wien nun dazu Stellung genommen.
OLG Wien 23. 1. 2008, 7 Ra 149/07v