§ 34, § 40 ArbVG - Autobahnmeistereien sind Betriebe iSd § 34 ArbVG , deren Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Betriebsräte wählen können.
OGH 28. 11. 2007, 9 ObA 147/07v
Sachverhalt: Mit der vorliegenden Klage begehrt eine der vier regionalen Service-Tochter-Gesellschaften der ASFINAG, die in zwei Autobahnmeistereien durchgeführten Betriebsratswahlen für nichtig zu erklären, weil es sich dabei nur um Organisationseinheiten, nicht aber um Betriebe iSd § 34 ArbVG handle.