ABl L 114 vom 26. 4. 2008 S 88
Durch die vorliegende RL 2008/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 4. 2008 wird die Umsetzungsfrist für die RL 2004/40/EG um 4 Jahre verlängert.
Die RL 2004/40/EG enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder und sollte ursprünglich bis 30. 4. 2008 von den einzelnen Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden (vgl ARD 5502/3/2004). Im Hinblick auf neue wissenschaftliche Studien, va zu den Auslöse- und Grenzwerten, benötigen die EU-Gremien nunmehr aber Zeit für die Ausarbeitung und Annahme eines neuen Richtlinienvorschlages, sodass die Frist für die Umsetzung der RL 2004/40/EG bis 30. 4. 2012 verlängert wird.