§ 5 Abs 2 KBGG, Art 3 VO (EWG) 1408/71 - Bei der Gewährung von Kinderbetreuungsgeld sind Zeiten des Bezugs einer vergleichbaren Leistung in einem anderen Mitgliedstaat (hier: deutsches Erziehungsgeld) genauso zu berücksichtigen, als wären sie in Österreich zurückgelegt worden.