OGH 11. 10. 2007, 8 ObA 58/07y
§ 105 Abs 1 ArbVG - Hat der Betriebsrat in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitnehmers in sittenwidriger Weise mit dem Arbeitgeber zusammengewirkt, um dem Arbeitnehmer - in Schädigungsabsicht - eine Anfechtungsmöglichkeit abzuschneiden, liegt aufgrund dieser „Kollusion“ (= sittenwidrige Absprache) zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kein rechtswirksamer Zustimmungsbeschluss des Betriebsrats vor.