§ 4 Abs 2 BPGG - Ist eine weitgehend gelähmte Person trotz Fehlens der Greiffähigkeit noch in der Lage, mundgerecht vorbereitete Mahlzeiten mit Hilfsmitteln selbstständig zu sich zu nehmen, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 7.
OGH 6. 11. 2007, 10 ObS 114/07y