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Erstattung von SV-Beiträgen

SozialversicherungARD 5857/12/2008 Heft 5857 v. 15.4.2008

Verfassungswidrigkeit der 6-monatigen Antragsfrist für öffentliche Mandatare

§ 70 Abs 4 ASVG - Die in § 70 Abs 4 ASVG vorgesehene 6-monatige Frist zur Antragstellung auf Erstattung von SV-Beiträgen in den Fällen, in denen der Bund einen Anrechnungsbetrag iSd § 13 BBezG geleistet hat, ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verfassungswidrig. Die Wortfolge „binnen 6 Monaten“ in § 70 Abs 4 ASVG wurde daher vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben.

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