RL 2000/78/EG - Nach Ansicht des Generalanwalts umfasst der Schutz der RL 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmen-RL) auch Arbeitnehmer, die zwar selbst keine Behinderung haben, aber wegen ihrer Verbindung zu einem Menschen mit Behinderung (hier: Mutter eines behinderten Kindes) im Bereich von Beschäftigung oder Beruf eine unmittelbare Diskriminierung und/oder Belästigung erfahren.