§ 95 Abs 6 EStG - Es gibt keine rechtliche Deckung für die derzeitige Praxis, dass beim Verkauf von Nullkuponanleihen der Erwerber eine Kapitalertragsteuer-Gutschrift erhält und am Ende der Laufzeit der Nullkuponanleihe Kapitalertragsteuer für den gesamten Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabepreis und Einlösungswert anfällt.
Weiters ist die Entnahme eines Wertpapiers aus einem Depot kein der Kapitalertragsteuer unterliegender Vorgang.