KV-Fleischer - Insoweit in den Lohntafeln zum Kollektivvertrag für die Arbeiter des österreichischen Fleischergewerbes in den ersten beiden Beschäftigungsjahren für Ladner/innen einerseits und Ladner/innen-Anfänger/innen unter 18 Jahren andererseits unterschiedliche Mindestlöhne vorgesehen sind, stellt dies eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters dar. Ladner/innen unter 18 Jahren haben folglich Anspruch auf den höheren Mindestlohn für volljährige Ladner/innen.