VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0269
§ 10 AlVG - Eine Bewerbung bzw Kontaktaufnahme durch einen Arbeitslosen mehr als 2 Wochen, nachdem ihm ein potenzieller Dienstgeber vom AMS mitgeteilt worden ist, ist jedenfalls geeignet, den Arbeitslosen als „nicht sonderlich arbeitswillig“ erscheinen zu lassen und den Dienstgeber abzuhalten, die offene Stelle mit diesem Arbeitnehmer zu besetzen.