VwGH 18. 10. 2007, 2006/09/0031
§ 3 AuslBG, § 34 Z 17 StGB - Auch wenn ein Arbeitgeber, der bei der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Papiere auf frischer Tat betreten wird, sofort ein reines Tatsachengeständnis abgibt, ist dieses nicht als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB zu werten.