vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reines Tatsachengeständnis kein Milderungsgrund

ArbeitsrechtARD 5847/6/2008 Heft 5847 v. 7.3.2008

VwGH 18. 10. 2007, 2006/09/0031

§ 3 AuslBG, § 34 Z 17 StGB - Auch wenn ein Arbeitgeber, der bei der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Papiere auf frischer Tat betreten wird, sofort ein reines Tatsachengeständnis abgibt, ist dieses nicht als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB zu werten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte