§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Gegen die Festsetzung einer Mindeststrafe für illegale Ausländerbeschäftigung im AuslBG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch der Umstand, dass für Privatpersonen dieselbe Strafdrohung vorgesehen ist wie für Unternehmer, stellt keine unsachliche Regelung dar, weil auch der Private regelmäßig einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwaltungsübertretung ziehen kann.
VfGH 27. 9. 2007, G 24/07 ua