§ 10 MSchG, Art 10 RL 92/85/EWG , Art 2, Art 5 RL 76/207/EWG - Während der Kündigungsschutzfrist der RL 92/85/EWG (Mutterschutz-RL) ist nicht nur der Ausspruch der Kündigung untersagt, sondern auch vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Suche und Planung eines endgültigen Ersatzes für die betroffene Arbeitnehmerin.