Änderungen bei Kärnten und Steiermark
WKO 28. 11. 2007
Kammerumlage II
In den Bundesländern Kärnten und Steiermark wird die Landeskammerumlage mit 2008 auf jeweils 0,26 % gesenkt; der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt daher für das Jahr 2008: