§ 4 ASVG, § 2 GSVG - Bei der Beurteilung, ob die „Ausarbeitung des Projekts (Recherchen, Informationssicherung, die Erstellung des Zwischenberichtes und des Endberichtes)“ im Rahmen eines Forschungsauftrages (hier: zu einem historischen Thema) als Werkvertrag anzusehen ist, bedarf es ua genauer Feststellungen darüber, ob vom Auftragnehmer ein bestimmter, abgrenzbarer und „gewährleistungstauglicher“ Erfolg der Tätigkeit geschuldet wird; diesbezüglich kommt es daher auch maßgeblich darauf an, ob Gewährleistungsansprüche bestehen, ausgeschlossen wurden oder von vornherein nicht bestanden haben.