Zusammengestellt von der ARD-Redaktion
Gesetzwerdung der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes bleibt abzuwarten
Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Da sich die Koalitionspartner am 13. 11 2007 auf eine außertourliche Erhöhung der Pensionen geeinigt haben und dabei auch auf eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für 2008 auf € 747,- (siehe dazu ARD 5817/2/2007), ergeben sich auf dieser Grundlage für die Lohnpfändung nunmehr voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2008: