§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 3 EStG - Aufwendungen eines Politikers für eine Geburtstagsfeier zu seinem 50. Geburtstag mit verschiedenen politischen Personenkreisen verbunden mit dem Wunsch, dadurch die Wahl zum Bezirksrat und Bezirksvorsteher-Stellvertreter positiv zu beeinflussen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.
UFS Wien 15. 5. 2007, RV/0732-W/07