Das mit 1. 7. 2007 in Kraft getretene Hausbetreuungsgesetz (HBeG), BGBl I 2007/33, ARD 5783/3/2007, schafft eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von betreuungsbedürftigen Menschen in deren Privathaushalten. In Ergänzung zu den ausführlichen Informationen in ARD 5797/2/2007, ist der vorliegenden DG-Info va zu entnehmen, mit welchem Teiler der Entlohnungsanspruch der unselbstständig beschäftigten Betreuungspersonen aus den Sätzen des jeweiligen MLT (Lohngruppe 6) zu berechnen ist.