§ 2 Abs 1 lit b FLAG - Die Teilnahme an einem Projekt oder Praktikum im Rahmen des Leonardo da Vinci-Programms der Europäischen Kommission stellt keine Berufsausbildung dar. Die bloße Teilnahme an einem solchen Praktikum durch ein volljähriges Kind begründet daher noch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
UFS Wien 18. 7. 2007, RV/1682-W/07