VwGH 25. 4. 2007, 2006/08/0217
§ 12 Abs 4, § 24 Abs 2, § 50 AlVG - Bezieht ein Student neben seinem Studium an einer Fachhochschule aufgrund der Ausnahmeregelung des § 12 abs 4 AlVG für „Werkstudenten“ Arbeitslosengeld, ist er gem § 50 AlVG verpflichtet, dem AMS die Aufnahme eines (Fern-)Studiums an einer Universität als ordentlicher Hörer zu melden. Die Nichtmeldung berechtigt das AMS zum Widerruf des Arbeitslosengeldes gem § 24 Abs 2 AlVG.