§ 67, § 68, § 105 ArbVG - Auch wenn der Betriebsrat seine Stellungnahme zu einer vom Arbeitgeber geplanten Kündigung innerhalb von 5 Tagen ab der Verständigung in einer ordnungsgemäßen Sitzung unter Beachtung des § 67 ArbVG und § 68 ArbVG zu beschließen hat, liegt dennoch ein wirksamer BR-Beschluss vor, wenn die beiden einzigen BR-Mitglieder unmittelbar nach Verständigung von der Kündigungsabsicht und noch im Beisein der Personalleiterin Einigung über die Zustimmung zur Kündigung erzielen und dies der Personalleiterin umgehend mitteilen.