OGH 27. 2. 2007, 10 ObS 20/07z
§ 133 ASVG - Eine Leistungsklage auf Kostenersatz aus der Krankenversicherung (Kostenerstattungsbegehren) setzt voraus, dass die Kosten vorher vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten getragen wurden. Dass nur bereits bezahlte, also auch ausgelegte Kosten refundiert werden (können), beruht auf dem im Krankenversicherungsrecht geltenden Kostenerstattungsprinzip.