vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenerstattung für Heilmittel nur mit Nachweis der Rechnung

SozialversicherungARD 5780/6/2007 Heft 5780 v. 22.6.2007

OGH 27. 2. 2007, 10 ObS 20/07z

§ 133 ASVG - Eine Leistungsklage auf Kostenersatz aus der Krankenversicherung (Kostenerstattungsbegehren) setzt voraus, dass die Kosten vorher vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten getragen wurden. Dass nur bereits bezahlte, also auch ausgelegte Kosten refundiert werden (können), beruht auf dem im Krankenversicherungsrecht geltenden Kostenerstattungsprinzip.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte